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Die Kirchengemeinde hat den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen, regelmäßig Gottesdienst in Wort und Sakrament zu feiern und das kirchliche Leben im Glauben an den dreieinigen Gott zu gestalten.
(Lebensordnung der EKHN, Artikel 10)
© Sandra Hirschke / fundus.media
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